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Das Rechtssystem, der Mensch und der Computer

4 May 2010 Keine Kommentare PDF Drucken Drucken

Im Zeitalter der digitalen Revolution entstehen völlig neue Herausforderungen für das Rechtssystem. Menschen und Informationssysteme verstricken sich immer stärker in den verschiedenen Anwendungen des Internets. Digitale Bankdaten, „social networks“ oder organisationsinterne „Intranets“ sind nur einige der vielen Beispiele. Das traditionelle subjektive Recht scheint nicht mehr auszureichen, um die Grundrechte im digitalen Zeitalter zu sichern. Selbstverständlich ruft das schlagartig die Konzepte von Bruno Latour auf den Plan. Im Rahmen des soziologischen Kolloquiums der Universität Luzern vom Mittwoch den 20. April fand ein Vortrag zu dieser Thematik statt. Er wurde gehalten von Professor Vagias Karavas und trägt den etwas lange Titel: „Digitale Grundrechte: Ein Beitrag zur Verankerung des Grundrechtsschutzes in einer Epistemologie hybrider Assoziationen zwischen Mensch und Computer.“

Ausgang der Argumentation war folgender Gerichtsentscheid: Am 27.02.2008 fällt das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zu einer vorgesehenen Online-Durchsuchung ein wegleitendes und aufsehenerregendes Urteil. Das Gericht hat nämlich vom Grundgesetz ein neues Grundrecht abgeleitet, das die Presse als “Computer-Grundrecht” oder “IT-Grundrecht” tituliert. Es soll die Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme sichern.

Beginnen wir am Anfang. Prof. Dr. Vagias Karavas erläutert die Grundrechte ausgehend von Luhmanns funktionaler Differenzierung und damit Autonomisierung des Rechtssystems. Grundrechte schützen die Autonomie der verschiedenen Gesellschaftssphären und die des Individuums. Karavas betont, dass Luhmanns Konzeption, wenn es um das Internet geht, nicht genügend Tiefenschärfe entwickelt hat. Denn im Internet kommt ein völlig neuer Aspekt gegenüber der Schrift hinzu. Wo die Technik des Schreibens bei der Schrift als einfache Umwelt abgetan werden konnte, ist beim Computer diese Grenze gar nicht mehr zu ziehen. Beispiele dafür seien die Code- bzw. Programmiersprachen, welche gegenüber dem Inhalt schon fast primär und von grosser Wichtigkeit sind. Des Weiteren können technische Kommunikationsmittel die Zeit asymetrisieren und manipulieren. Dies gelingt durch die Umwandlung der Informationen in numerische Zeichen, welche berechenbar und darum für Maschinen lesbar gemacht werden.

Kommt es durch diese zunehmende Technisierung der Kommunikation zu einem Verschwinden der Sozialität? Ganz im Gegenteil, meint Karavas. Es gebe eine Erweiterung der Sozialität, womit wir wieder bei Latour wären. Ebenso wie Latour die Waffe und den Menschen nicht vollkommen separiert, können wir auch bei Personalinformationssystemen keine einfache Trennung vornehmen. Vielmehr ist die Verstrickung oder Durchsetzung dieser Systeme mit dem Menschen so gross, dass wir mit Latour von Hybriden sprechen sollten. Eine Hybridisierung also von Menschen und informationstechnischen Systemen. Das subjektives Recht hier nicht mehr weit kommt, scheint klar. Umso interessanter zu beobachten, mit welchen neuen Strukturen in Zukunft gearbeitet wird, um diesen „Komplexitätsüberschuss“ zu reduzieren.

Was für das Rechtssystem im Besonderen besprochen wurde, steht natürlich für viele Funktionssysteme zur Debatte. So kann man sich etwa fragen, ob die zunehmende Hybridisierung zu einer Netzwerkordnung und damit einer Unterlaufung der funktionalen Differenzierung führen könnte. Mir scheint die Frage hierbei vor allem im Grad der Überforderung von Funktionssystemen zu liegen. Solange man in der Semantik die Modifikationen vornehmen kann, wird auch Komplexitätsreduktion möglich sein. Wenn aber die Gesellschaftsstruktur selber durch den Computer und das Internet komplett überfordert würde, könnte es zu einer Katastrophe kommen. Dies wiederum ist die Bedingung, um die jetzige, stabile Gesellschaftsstruktur zu ändern. Ob eine solche Entwicklung prognostiziert oder vermutet werden kann, steht zur Debatte.

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